Allgemeine Geschäftsbedingungen
für WordPress Wartung, Support, Soforthilfe, Webdesign, WooCommerce und ergänzende technische Leistungen.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Leistungen von Henry Claire GmbH, Marke SQUUA (nachfolgend „SQUUA“) im Zusammenhang mit WordPress-Websites, insbesondere Wartung, Updates, Backups, Sicherheits- und Verfügbarkeitsprüfungen, technischem Support, Soforthilfe, Fehleranalyse, Wiederherstellung, Migration, Webdesign, Elementor, WooCommerce sowie ergänzenden Beratungs- und Entwicklungsleistungen.
Die AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB und – soweit das jeweilige Angebot auch an Verbraucher gerichtet ist – gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn SQUUA ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss und Leistungsbeschreibung
Die Darstellung von Leistungen und Paketen auf der Website stellt grundsätzlich eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Ein Vertrag kommt durch ausdrückliche Auftragsbestätigung von SQUUA, durch Beginn der Leistungserbringung oder – bei einer entsprechend ausgestalteten Online-Bestellung – nach Maßgabe der dort angegebenen Bestellschritte zustande.
Maßgeblich für Inhalt und Umfang der Leistung sind die jeweilige Paketbeschreibung, das individuelle Angebot, die Auftragsbestätigung und gegebenenfalls ergänzende Leistungsbeschreibungen. Individuell vereinbarte Regelungen haben Vorrang vor diesen AGB.
3. WordPress-Wartungspakete
Wartungspakete sind laufende technische Betreuungsleistungen. Je nach gebuchtem Paket können insbesondere WordPress-Core-, Plugin- und Theme-Updates, Backups, Sicherheitsprüfungen, Uptime-Monitoring, Funktionskontrollen, Performance-Prüfungen, Wiederherstellungsleistungen und ein vereinbartes Kontingent für kleinere Änderungen enthalten sein.
Reaktionszeiten bezeichnen den Zeitraum bis zur Aufnahme oder qualifizierten Bearbeitung einer Anfrage innerhalb der üblichen Geschäftszeiten. Sie stellen, sofern nicht ausdrücklich als verbindliches Service Level Agreement vereinbart, keine Garantie für die vollständige Behebung eines Problems innerhalb dieses Zeitraums dar.
Nicht verbrauchte Inklusivminuten oder Inklusivzeiten verfallen am Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde. Sie werden nicht ausgezahlt und nicht automatisch in Folgemonate übertragen.
4. Technischer Aufnahmezustand und bestehende Fehler
Voraussetzung für die reguläre Übernahme in ein Wartungspaket ist grundsätzlich eine technisch funktionsfähige und administrierbare Installation. Bereits bei Vertragsbeginn vorhandene Fehler, Schadsoftware, kompromittierte Dateien, fehlgeschlagene Updates, veraltete oder nicht mehr unterstützte Komponenten, Lizenzprobleme, Datenbankfehler, Serverfehlkonfigurationen oder sonstige Altlasten sind nicht automatisch Bestandteil der laufenden Wartungsvergütung.
SQUUA darf vor Beginn oder während der Übernahme einen technischen Aufnahmecheck durchführen. Notwendige Reparaturen, Bereinigungen, Migrationen oder größere Aktualisierungen werden – soweit möglich – vor Ausführung gesondert abgestimmt und angeboten.
5. Updates, Backups und Kompatibilität
SQUUA führt Updates mit der branchenüblichen Sorgfalt durch. Trotz vorheriger Prüfung können Updates von WordPress, Themes, Plugins, PHP, Datenbanken oder Drittanbieter-Schnittstellen zu Inkompatibilitäten oder Funktionsänderungen führen. Eine vollständige Fehlerfreiheit oder dauerhafte Kompatibilität sämtlicher Drittkomponenten kann nicht garantiert werden.
Backups dienen der Risikoreduzierung. Eine Verpflichtung zur Aufbewahrung besteht nur im Umfang des gebuchten Pakets oder einer individuellen Vereinbarung. Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, geschäftskritische Daten zusätzlich entsprechend seinen gesetzlichen und betrieblichen Anforderungen zu sichern, sofern nicht ausdrücklich eine vollständige Backup-Verantwortung durch SQUUA vereinbart wurde.
6. Sicherheitsleistungen und Sofortcheck
Sicherheitsprüfungen, Malware-Scans, Monitoring und der öffentliche WordPress-Sofortcheck dienen der Erkennung typischer Risiken und Fehlkonfigurationen. Sie stellen weder einen vollständigen Penetrationstest noch eine Garantie für die Sicherheit, Angriffsfreiheit oder Schadsoftwarefreiheit einer Website oder eines Servers dar.
Der Sofortcheck wertet ausschließlich öffentlich erreichbare beziehungsweise technisch zulässige Informationen aus. Nicht prüfbare Punkte dürfen nicht als sicher oder unsicher interpretiert werden. Ergebnisse können sich durch Änderungen am Zielsystem, Caching, Firewalls, CDN-Dienste oder externe Dienste kurzfristig verändern.
7. Soforthilfe, Reparatur und Notfallleistungen
Bei Soforthilfe, Fehleranalyse und Notfallleistungen schuldet SQUUA grundsätzlich eine fachgerechte Tätigkeit zur Analyse und Behebung des gemeldeten Problems. Ein bestimmter Erfolg ist nur geschuldet, wenn dieser ausdrücklich als Werkleistung vereinbart wurde.
Ist eine Reparatur aufgrund beschädigter Daten, fehlender Backups, nicht mehr verfügbarer Drittsoftware, gesperrter Zugänge, Serverproblemen oder anderer Umstände außerhalb des Einflussbereichs von SQUUA nicht oder nur teilweise möglich, bleibt der bis dahin entstandene und nachvollziehbare Aufwand vergütungspflichtig, sofern keine abweichende Pauschale vereinbart wurde.
8. Webdesign, Elementor und WooCommerce
Bei Webdesign- und Entwicklungsprojekten richtet sich der geschuldete Leistungsumfang nach Angebot, Pflichtenheft oder Auftragsbestätigung. Soweit ein konkreter herzustellender Erfolg vereinbart wird, gelten die werkvertraglichen Vorschriften. Beratungs-, Support- und laufende Betreuungsanteile können dienstvertraglichen Charakter haben.
Entwürfe, Layouts, Texte, Bilder, Funktionen und technische Umsetzungen können in Abstimmungs- und Korrekturschritten erstellt werden. Änderungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang oder die vereinbarten Korrekturschleifen hinausgehen, können nach Aufwand zusätzlich berechnet werden.
WooCommerce-, Zahlungs-, Versand-, Steuer-, ERP-, CRM- und sonstige Drittanbieter-Schnittstellen hängen teilweise von externen Systemen ab. SQUUA übernimmt keine Gewähr für deren dauerhafte Verfügbarkeit, unveränderte API-Schnittstellen oder zukünftige Kompatibilität.
9. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Zugänge, Inhalte, Lizenzen, Ansprechpartner und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung. Zugangsdaten sollen ausschließlich über abgestimmte sichere Wege übermittelt werden.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass von ihm bereitgestellte Inhalte, Bilder, Texte, Marken, Software, Daten und sonstige Materialien rechtmäßig genutzt werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Ausführungsfristen angemessen.
10. Drittanbieter, Lizenzen und Hosting
WordPress selbst sowie Themes, Plugins, Schriften, APIs, Zahlungsanbieter, Hosting-, CDN-, E-Mail-, Sicherheits- oder Analysedienste können von Drittanbietern stammen. Für deren Leistungen gelten ergänzend die Bedingungen der jeweiligen Anbieter.
Kostenpflichtige Drittanbieter-Lizenzen sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich angegeben wurde. Entfallen Lizenzen, APIs oder Dienste oder ändern Drittanbieter ihre Preise oder technischen Bedingungen wesentlich, kann eine Anpassung des Leistungsumfangs oder eine gesonderte Lizenzierung erforderlich werden.
11. Vergütung, Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die bei Vertragsschluss ausgewiesenen oder individuell vereinbarten Preise. Sofern nicht ausdrücklich als Bruttopreis gekennzeichnet, verstehen sich Preise gegenüber Unternehmern netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern sind gesetzlich erforderliche Gesamtpreisangaben maßgeblich.
Wiederkehrende Wartungspakete werden entsprechend dem vereinbarten Abrechnungszeitraum berechnet. Einmalige Leistungen werden nach vereinbarter Pauschale oder tatsächlichem Zeitaufwand abgerechnet. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. SQUUA kann bei erheblichen oder wiederholten Zahlungsrückständen nach vorheriger Ankündigung nicht sicherheitskritische laufende Leistungen aussetzen, soweit dies rechtlich zulässig und dem Kunden zumutbar ist.
12. Laufzeit und Kündigung von Wartungsverträgen
Die Laufzeit richtet sich vorrangig nach der bei Bestellung oder im Angebot angegebenen Vertragsdauer. Ist keine feste Mindestlaufzeit vereinbart, läuft das Wartungsverhältnis auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Verbrauchern steht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, zusätzlich die gesetzlich vorgesehene Online-Kündigungsmöglichkeit zur Verfügung. Der Link „Kündigung online“ ist im Footer der Website erreichbar.
13. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Über Bestehen, Frist und Ausübung des Widerrufsrechts wird der Verbraucher gesondert nach den gesetzlichen Vorgaben informiert.
Verlangt ein Verbraucher ausdrücklich, dass SQUUA bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit einer Dienstleistung beginnt, können bei einem späteren Widerruf die gesetzlichen Wertersatzregelungen Anwendung finden. Das Widerrufsrecht kann bei Dienstleistungen unter den gesetzlichen Voraussetzungen mit vollständiger Erbringung vorzeitig erlöschen.
14. Termine, Fristen und höhere Gewalt
Verbindliche Fertigstellungs- oder Reaktionsfristen müssen ausdrücklich vereinbart werden. Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von SQUUA – insbesondere Ausfälle von Rechenzentren, Netzen, Drittanbieter-APIs, Cyberangriffe, behördliche Maßnahmen, Naturereignisse oder vergleichbare Fälle höherer Gewalt – verlängern betroffene Fristen angemessen.
15. Abnahme bei Werkleistungen
Soweit eine Leistung als Werkleistung geschuldet ist, wird SQUUA den Kunden nach Fertigstellung zur Abnahme auffordern. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Gesetzliche Rechte des Kunden bei Mängeln bleiben unberührt.
16. Nutzungsrechte
An individuell für den Kunden erstellten und urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung die für den Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Rechte an Standardkomponenten, Bibliotheken, Frameworks, Vorlagen, internen Tools und vorbestehendem Know-how verbleiben bei SQUUA oder den jeweiligen Rechteinhabern.
Open-Source-Software und Drittanbieter-Komponenten unterliegen ihren jeweiligen Lizenzbedingungen.
17. Gewährleistung und Mängelanzeige
Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nicht wirksam etwas anderes vereinbart wurde. Der Kunde soll erkennbare Fehler mit einer möglichst genauen Beschreibung, URL, Zeitpunkt und – soweit sinnvoll – Screenshot oder Fehlermeldung mitteilen.
Keine Mängelansprüche bestehen für Fehler, die nach Abnahme oder Übergabe durch nicht von SQUUA vorgenommene Änderungen, unsachgemäße Eingriffe, nicht freigegebene Updates, fremde Administratoren oder externe Systemänderungen verursacht wurden, soweit SQUUA die Ursache nicht zu vertreten hat.
18. Haftung
SQUUA haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Für Datenverluste haftet SQUUA im Rahmen der vorstehenden Regelungen nur in Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwands, der bei ordnungsgemäßer, dem Risiko angemessener Datensicherung entstanden wäre. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
19. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
SQUUA verarbeitet personenbezogene Daten nach den geltenden Datenschutzvorschriften. Soweit SQUUA im Rahmen der Leistung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet und die Voraussetzungen vorliegen, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
20. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt werdende, als vertraulich erkennbare Informationen angemessen vertraulich. Dies gilt insbesondere für Zugangsdaten, technische Konfigurationen, interne Geschäftsunterlagen und nicht öffentliche Kundendaten.
21. Referenznennung
Eine öffentliche Nutzung von Kundenname, Logo oder Projekt als Referenz erfolgt nur, wenn dies vereinbart oder vom Kunden freigegeben wurde.
22. Änderungen dieser AGB bei laufenden Verträgen
Bei laufenden Vertragsverhältnissen können Anpassungen dieser AGB erforderlich werden, wenn sich gesetzliche Rahmenbedingungen, technische Leistungen oder Prozesse ändern. Änderungen, die den Kunden wesentlich benachteiligen, werden nicht einseitig ohne erforderliche Zustimmung wirksam. Gesetzlich zwingende Informations- und Zustimmungsanforderungen bleiben unberührt.
23. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von SQUUA Gerichtsstand. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Regelungen.
